Klasse B

Kraftfahrzeuge

  • bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugesund die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Voraussetzungen:

  • Mindestalter:
    • 18 Jahre
    • 17 Jahre für Teilnehmer "Begleitetes Fahren mit 17"
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung:

  • Theorie und Praxis

Prüfung:

  • Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Klasse B96

 

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Hänger mit:

  • einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg zG
  • Das zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination ist aber begrenzt auf max. 4.250 kg.

Voraussetzungen:

  • Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B
  • Vgl. mit Klasse B

Ausbildung:

  • Theorie und Praxis

Prüfung:

  • Nicht erforderlich

Klasse BE

 

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger der nicht unter Klasse B fällt.

  • über 750 kg bis 3.500 kg zulässiger Gesamtgewicht

Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Voraussetzungen: 

  • Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Ausbildung:

  • Praxis

Prüfung:

  • Praktische Prüfung